Entgeltersatzleistung / Lohnersatzleistung

Bei Lohnersatzleistungen oder Entgeltersatzleistungen handelt es sich um das gleiche Prinzip. Die Lohnersatzleistungen werden in Deutschland als Ausgleich gewährt, wenn das normale Arbeitseinkommen wegfällt.

Es handelt sich hier um verschiedene steuerfreie Leistungen, wie das klassische Krankengeld, Verletztengeld oder Arbeitslosengeld. Auch Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Insolvenzgeld oder das sogenannte Kurzarbeitergeld und Altersteilzeitzuschläge gehören in die Sparte der Entgeltersatzleistungen. Sie werden von den Trägern der Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung geleistet.

Erhält also eine Person Entgeltersatzleistungen, wird diese Zeit im rentenrechtlichen Sinne als Beitragszeit gewertet. Die vom Sozialversicherungsträger erhaltenen Leistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass diese Leistungen den Steuersatz erhöhen.

Beispielrechnung

Ein lediger Arbeitnehmer hat ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 €. Hierfür müsste er 5.187 € Einkommensteuer zahlen.

Im Lauf des Jahres 2020 erhält er 15.000 € Krankengeld. Rechnet man dieses zum zu versteuernden Einkommen, würde die Einkommensteuer darauf 10.244 € betragen. Daraus ergibt sich ein Progressionssteuersatz von 22,7644 % (10.244 Euro * 100 / 45.000 Euro). Der errechnete Progressionssteuersatz wird nun auf das zu versteuernden Einkommen von 30.000 € angewandt. Dadurch ergibt sich Einkommensteuer in Höhe von 6.829 €.

Das Krankengeld führt also dazu, dass die Einkommensteuer um 1.642 € höher ausfällt. Hinzu kommt ggf. noch eine Mehrbelastung beim Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer.